Anhängerbeleuchtung und Elektrik

Die Beleuchtungseinrichtung für PKW Anhänger, ist ebenso vorgeschrieben wie für Kraftfahrzeuge. Es müssen Schlussleuchten, Bremsleuchten und Blinkleuchten ebenso wie Nebelschlussleuchten vorhanden sein. Optional kann auch ein Rückfahrscheinwerfer montiert werden. Die Stromversorgung erfolgt über einen 7 poligen oder 13 poligen Stecker zum Zugfahrzeug. Bei Anhängern müssen im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen zusätzlich auch noch Reflektoren verbaut werden. Beispielsweise müssen am Heck des PKW Anhänger zwei rote und reflektierende Dreiecke oder auch Rückstrahler angebracht sein. Seitlich sollten Reflektoren an Ihrem Anhänger nicht fehlen diese sollten hier aber Gelb sein optional auch Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift sind diese dann aber erst ab einer Länge von 6 Metern. Alle Gesetzlichen Regelungen finden Sie hier oder in den jeweiligen Kategorien in unserem Online Shop bzw. im Anhang. Gern sind Ihnen aber auch unsere Mitarbeiter behilflich sollte Ihnen etwas nicht klar sein.      

Hier in unserem Online Shop bietet wir die AnhängerCenter Wittenberg GmbH Ihnen sämtliche Beleuchtung´s und Elektroteile, die Sie für Ihren Anhänger von Humbaur, WM-Meyer, Stedele, Pongratz, Barthau, Stema, TPV Trailer, Harbeck oder Böckmann oder gar Wohnwagen und Caravan von Weipert, Tappert, Knaus, Bürstner oder Fendt oder Wohnwagen benötigen! Unser Angebot reicht bei den Herstellern vom österreichischen Hersteller Aspöck über den italienischen Hersteller Radex oder Hella, Jokon, SAW oder GEKA  aus Deutschland. Dabei reicht das Angebot von Rückleuchten, Positionsleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung bis hin zu Anhänger Kabel oder Arbeit Scheinwerfern, Rundum Leuchten, Warnleuchten oder Sonderleuchten wie Innenraum und LED Leuchten. Auch Stecker, Adapter, Ladestecker von Jäger, NATO Stecker oder Batterietrennschalter finden Sie hier in den folgenden Kategorien in unserem OnlineShop. Auch Anhängerbeleuchtung für Ihren originalen PKW Anhänger von Böckmann, Barthau, TPV Trailer, WM-Meyer, Stema oder Humbaur finden Sie in den entsprechenden Kategorien in unserem Shop, da diverse Leuchten vom Hersteller geschützt wurden. Wir sind Ihr Lieferant wenn es um Anhänger und Wohnwagen Beleuchtung, Ersatzteile und Zubehör für die Elektrik geht!     

Die gesetzliche Vorschriften für die Anhängerbeleuchtung haben wir Ihnen hier zusammengefasst.  

Gesetzliche Anbauvorschriften der Beleuchtung am Anhänger gemäß der ECE Regelung ECE R-48.
Aufgrund des Umfangs der gesetzlichen Regelungen werden an dieser Stelle nur die wichtigsten Vorschriften erläutert. In folgenden Verordnungen findet man aber alles Relevante zu Signalleuchten, ihren Eigenschaften und Verwendungen. Stets aktuell finden Sie diese Informationen auch hier bei der Prüforganisation DEKRA oder dem Hersteller HELLA oder ASPÖCK

Vordere Umrissleuchte
Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 2,1 m Breite. 
Zulässig für Anhänger > 1,8 m bis ≤ 2,1 m Breite. Kategorie R, R1 oder R2 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Weiß 
Anbauhöhe: So hoch wie möglich 
Anbaubreite: So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. 
Geom. Sichtwinkel: Horizontal 80° nach außen, vertikal 5° über und 20° unter der Horizontalen 
Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. 
Einschaltkontrolle: Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Begrenzungs- und Schlussleuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden. 
Sonstige Vorschriften: Die vordere weiße und hintere rote Umrissleuchte dürfen in einer Leuchte zusammengefasst sein, sofern die Anbauvorschriften und Sichtwinkelbereiche eingehalten werden. Jede Begrenzungs- bzw. Begrenzungs-Rückstrahlerleuchte ist einsetzbar. Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt. Anbau von 2 zusätzlichen Umrissleuchten erlaubt. Anbauhöhe und Anbaubreite wie oben beschrieben.

Vordere Begrenzungsleuchte
Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 1,6 m Breite Zulässig für Anhänger ≤ 1,6 m Breite 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Weiß 
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur bei Anhängern der Klassen O1 und O2 oder wenn bei anderen Anhängern max. 1.500 mm nicht möglich ist). 
Anbaubreite: Max. 150 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Min. 600 mm zwischen beiden Begrenzungsleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm ‚
Geom. Sichtwinkel: Horizontal 5° nach innen und 80° außen Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten 
Elektrische Schaltung: Muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Einschaltkontrolle: Vorgeschrieben. Die Kontrollleuchte darf nicht blinken. Nicht erforderlich, wenn die Beleuchtungseinrichtung der Instrumententafel nur gleichzeitig mit den Begrenzungsleuchten der Instrumententafel eingeschaltet werden kann. 
Sonstige Vorschriften: Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Begrenzungsleuchte integriert sein. Die Anbauhöhe des Rückstrahlers ist zu beachten!

Vorderer Rückstrahler 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Weiß 
Form: Nicht dreieckig 
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 900 mm, (Ausn.: 1.500 mm) 
Anbaubreite: Max. 150 mm, min. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm Geom. Sichtwinkel: Horizontal 10° nach innen und 30° nach außen. Vertikal ± 10°, jedoch bei
Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten 
Sonstige Vorschriften: Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Begrenzungsleuchte integriert sein. Die Anbauhöhe des Rückstrahlers ist zu beachten!

Seitliche Rückstrahler
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger 
Anzahl: Min. 1 im mittleren Drittel 
Farbe: Gelb 
Form: Nicht dreieckig 
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 900 mm (Ausn.: 1.500 mm) 
Anbaubreite: Max. 3 m von vorn (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen den einzelnen Rückstrahlern (Ausn.: 4 m) Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 45°. Vertikal ± 10°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten 
Sonstige Vorschriften: Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Seitenmarkierungsleuchte integriert sein. Hierbei ist die max. Anbauhöhe des Rückstrahlers zu beachten!

Seitenmarkierungs-Leuchte (SM1) 
Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 6 m Länge Zulässig für Anhänger < 6 m Länge 
Anzahl: Min. 1 im mittleren Drittel Farbe: Vorn Gelb, hinten Gelb (in Kombination mit der Heckleuchte auch Rot möglich) 
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm) 
Längenanbau: Max. 3 m von vorn (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen den einzelnen Seitenmarkierungsleuchten (Ausn.: 4 m) 
Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 45°. Vertikal ± 10°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten Elektrische Schaltung: Keine Vorschrift 
Einschaltkontrolle: Zulässig. Wenn vorhanden, so muss ihre Funktion von der für Begrenzungs- und Schlussleuchten vor - geschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden. Sonstige Vorschriften: Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Seitenmarkierungsleuchte integriert sein. Hierbei ist die max. Anbauhöhe des Rückstrahlers zu beachten!

Seitliche zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger wie Blinkleuchten (ECE-Regelung Nr. 6)
Anbringung: Zulässig für O2-, O3- und O4-Fz. > 9 m Länge 
Anzahl: max. 3 Leuchten Kategorie 5 oder 1 Leuchte Kategorie 6 je Fahrzeugseite 
Farbe: Gelb 
Anbauhöhe: keine Vorschrift 
Längenanbau: Kategorie 5 = gleichmäßig auf die Länge des Anhängers verteilt Kategorie 6 = Zwischen dem 1. und dem letzten Viertel des Anhängers 
Geom. Sichtwinkel: keine Vorschrift 
Elektrische Schaltung: Das Aufleuchten muss unabhängig von anderen Leuchten erfolgen. Sie sind auf der gleichen Fahrzeugseite durch dieselbe Betätigungseinrichtung zum Aufleuchten und Erlöschen zu bringen. 
Kontrolleinrichtung: Keine 
Sonstige Vorschriften: Keine

Hinterer Rückstrahler 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Rot 
Form: Dreieckig 
Anbauschema: Die Spitze des Dreiecks muss nach oben gerichtet sein. 
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 900 mm, (Ausn.: 1.500 mm) 
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite, min. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm 
Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 30°. Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten 
Sonstige Vorschriften: Der Anbau einer Heckleuchte mit integriertem rechteckigen Rückstrahler ist an Anhängern zulässig. Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt.

Hinterer Fahrtrichtungsanzeiger wie Blinkleuchte
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger. Kategorie 2a oder 2b. 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Gelb 
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur, wenn keine 2 zusätzlichen Blinkleuchten angebaut sind). Anbauhöhe der zusätzlichen Blinkeuchten: Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenen Blinkleuchten. 
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Dies gilt nicht für die zusätzlichen Blinkleuchten. Min. 600 mm zwischen beiden Blinkleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm. 
Geom. Sichtwinkel: Horizontal 45° innen bis 80° außen. Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten. 
Elektrische Schaltung: Das Aufleuchten muss unabhängig von anderen Leuchten erfolgen. Sie sind auf der gleichen Fahrzeugseite durch dieselbe Betätigungseinrichtungen zum Aufleuchten und Erlöschen zu bringen. Sie müssen synchron blinken. 
Kontrolleinrichtung: Vorgeschrieben. Die Funktionskontrolle ist für die vorderen und hinteren Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben. Kfz., die zum Ziehen eines Anhängers eingerichtet sind, müssen mit einer besonderen Funktionskontrolle für die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers ausgestattet sein, es sei denn, jede Funktionsstörung eines der Fahrtrichtungsanzeiger des so gebildeten Zuges, lässt sich an der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges ablesen. Für die beiden zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger an Anhängern ist eine Funktionskontrolle nicht erforderlich. Sonstige Vorschriften: Anbringung von 2 zusätzlichen Blinkleuchten (2a oder 2b) an allen Anhängern der Klassen O2, O3, O4 erlaubt.

Schlussleuchte 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger. Kategorie R, R1 oder R2. 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Rot 
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur, wenn keine 2 zusätzlichen Schlussleuchten angebaut sind). 
Anbauhöhe der zusätzlichen Schlussleuchten: Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenen Schlussleuchten. 
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Dies gilt nicht für die zusätzlichen Schlussleuchten. Min. 600 mm zwischen beiden Schlussleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm. Geom. Sichtwinkel: Horizontal 45° innen bis 80° außen. Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten 
Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Einschaltkontrolle: Vorgeschrieben. Sie muss mit der Kontrolleinrichtung für die Begrenzungsleuchten kombiniert sein. 
Sonstige Vorschriften: Außer wenn Umrissleuchten angebracht sind, können 2 zusätzliche Begrenzungs- und Schlussleuchten bei allen Anhängern der Klassen O2, O3, O4 angebracht sein.

Bremsleuchte 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger. Kategorie S1 oder S2. 
Anzahl: 2 Stück Außer wenn Bremsleuchten der Kategorie S3 oder S4 angebracht sind, können zwei zusätzliche Bremsleuchten der Kategorie S1 oder S2 an Fz.-Klassen O2, O3 und O4 angebracht sein. Farbe: Rot 
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur, wenn keine 2 zusätzlichen Bremsleuchten angebaut sind). Anbauhöhe der zusätzlichen Bremsleuchten: Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenen Bremsleuchten. 
Anbaubreite: Bei allen Anhängern min. 600 mm zwischen beiden Bremsleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm. Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 45º. Vertikal ± 15º, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm (Unterkante der leuchtenden Fläche) auch 5º nach unten 
Elektrische Schaltung: Muss aufleuchten, wenn die Bremse betätigt wird. 
Einschaltkontrolle: Zulässig. Falls vorhanden, nur als Funktionskontrollleuchte in Form einer nicht blinkenden Warnleuchte, die bei Störung aufleuchtet. 
Sonstige Vorschriften: Der Abstand der S1- oder S2-Bremsleuchte zur Nebelschlussleuchte muss > 100 mm sein. Anbringung von 2 zusätzlichen Bremsleuchten der Kategorie S1 oder S2 an allen Anhängern der Klassen O2, O3 und O4 erlaubt. Anbringung von S3- oder S4-Bremsleuchten nur erlaubt, wenn keine zusätzlichen Bremsleuchten der Kategorie S1 oder S2 angebaut sind.

Rückfahrscheinwerfer 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger der Fz.-Klassen O2, O3 und O4. Zulässig für Anhänger der Fz.-Klasse O1. 
Anzahl: 1 Stück vorgeschrieben, eine 2. zulässig bei Anhängern < 6 m. 2 Stück bei Anhängern > 6 m vorgeschrieben und 2 zusätzliche an allen anderen Anhängern zulässig 
Farbe: Weiß 
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.200 mm 
Anbaubreite: Keine Vorschrift Geom. Sichtwinkel: 1 Leuchte: Horizontal ± 45°. 2 Leuchten: Horizontal 30° innen bis 45° außen. Vertikal 15° oben, bis 5° nach unten. 
Elektrische Schaltung: Einschaltung nur bei eingelegtem Rückwärtsgang. Die elektrische Schaltung der zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer muss so ausgeführt sein, dass die Rückfahrscheinwerfer nur leuchten, wenn Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und Kennzeichenleuchten gleichzeitig ein- und ausgeschaltet sind. 
Einschaltkontrolle: Zulässig 
Sonstige Vorschriften: Der Anbau der zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer ist hinten oder seitlich am Fahrzeug möglich. Seitliches Rückfahrlicht ist bei Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit bis zu 10 km/h zulässig, falls eine automatische Abschaltung möglich ist. Die Einrichtung muss mit einem Schalter ein- und ausschaltbar sein.

Nebelschlussleuchte 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger. Kategorie F, F1 oder F2. Anzahl: 1 oder 2 Stück 
Farbe: Rot 
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.000 mm 
Anbaubreite: Keine Vorschrift 
Anbau allgemein: Bei 1 Nebelschlussleuchte: Links von der Mitte = Rechtsverkehr, rechts von der Mitte = Linksverkehr. Anbau in der Mitte zulässig Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 25°. Vertikal ± 5°. Elektrische Schaltung: Einschaltung nur, wenn Abblend-, Fern-, oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind. 
Einschaltkontrolle: Vorgeschrieben. Eine unabhängige, nicht blinkende Kontrollleuchte. 
Sonstige Vorschriften: Der Abstand zum Bremslicht muss > 100 mm sein.

Kennzeichenleuchte 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger 
Anzahl: 1 oder mehr 
Farbe: Weiß 
Anbau des Kennzeichenschildes: Mitte oder links (bzw. rechts bei Linksverkehr) 
Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss und Seitenmarkierungsleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Einschaltkontrolle: Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Begrenzungs- und Schlussleuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden.

Hintere Umrissleuchte 
Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 2,1 m Breite. Zulässig für Anhänger > 1,8 m bis ≤ 2,1 m Breite, Kategorie R, R1 oder R2. 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Rot 
Anbauhöhe: So hoch wie möglich 
Anbaubreite: So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. 
Geom. Sichtwinkel: Horizontal 80° nach außen Vertikal 5° über und 20° unter der Horizontalen 
Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. 
Einschaltkontrolle: Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Begrenzungs- und Schlussleuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden. 
Sonstige Vorschriften: Die hintere rote und die vordere weiße Umrissleuchte dürfen in einer Leuchte zusammengefasst sein, sofern die Anbauvorschriften und Sichtwinkelbereiche eingehalten werden. Abstand der Umrissleuchte zur Schlussleuchte min. 200 mm. Jede Schluss- bzw. Schlussrückstrahlerleuchte ist einsetzbar. Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt. Anbau von zusätzlichen Umrissleuchten erlaubt. Anbauhöhe und Anbaubreite wie oben beschrieben!


 

Die Beleuchtungseinrichtung für PKW Anhänger , ist ebenso vorgeschrieben wie für Kraftfahrzeuge. Es müssen Schlussleuchten, Bremsleuchten und Blinkleuchten ebenso wie Nebelschlussleuchten... mehr erfahren »
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Anhängerbeleuchtung und Elektrik

Die Beleuchtungseinrichtung für PKW Anhänger, ist ebenso vorgeschrieben wie für Kraftfahrzeuge. Es müssen Schlussleuchten, Bremsleuchten und Blinkleuchten ebenso wie Nebelschlussleuchten vorhanden sein. Optional kann auch ein Rückfahrscheinwerfer montiert werden. Die Stromversorgung erfolgt über einen 7 poligen oder 13 poligen Stecker zum Zugfahrzeug. Bei Anhängern müssen im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen zusätzlich auch noch Reflektoren verbaut werden. Beispielsweise müssen am Heck des PKW Anhänger zwei rote und reflektierende Dreiecke oder auch Rückstrahler angebracht sein. Seitlich sollten Reflektoren an Ihrem Anhänger nicht fehlen diese sollten hier aber Gelb sein optional auch Seitenmarkierungsleuchten Vorschrift sind diese dann aber erst ab einer Länge von 6 Metern. Alle Gesetzlichen Regelungen finden Sie hier oder in den jeweiligen Kategorien in unserem Online Shop bzw. im Anhang. Gern sind Ihnen aber auch unsere Mitarbeiter behilflich sollte Ihnen etwas nicht klar sein.      

Hier in unserem Online Shop bietet wir die AnhängerCenter Wittenberg GmbH Ihnen sämtliche Beleuchtung´s und Elektroteile, die Sie für Ihren Anhänger von Humbaur, WM-Meyer, Stedele, Pongratz, Barthau, Stema, TPV Trailer, Harbeck oder Böckmann oder gar Wohnwagen und Caravan von Weipert, Tappert, Knaus, Bürstner oder Fendt oder Wohnwagen benötigen! Unser Angebot reicht bei den Herstellern vom österreichischen Hersteller Aspöck über den italienischen Hersteller Radex oder Hella, Jokon, SAW oder GEKA  aus Deutschland. Dabei reicht das Angebot von Rückleuchten, Positionsleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung bis hin zu Anhänger Kabel oder Arbeit Scheinwerfern, Rundum Leuchten, Warnleuchten oder Sonderleuchten wie Innenraum und LED Leuchten. Auch Stecker, Adapter, Ladestecker von Jäger, NATO Stecker oder Batterietrennschalter finden Sie hier in den folgenden Kategorien in unserem OnlineShop. Auch Anhängerbeleuchtung für Ihren originalen PKW Anhänger von Böckmann, Barthau, TPV Trailer, WM-Meyer, Stema oder Humbaur finden Sie in den entsprechenden Kategorien in unserem Shop, da diverse Leuchten vom Hersteller geschützt wurden. Wir sind Ihr Lieferant wenn es um Anhänger und Wohnwagen Beleuchtung, Ersatzteile und Zubehör für die Elektrik geht!     

Die gesetzliche Vorschriften für die Anhängerbeleuchtung haben wir Ihnen hier zusammengefasst.  

Gesetzliche Anbauvorschriften der Beleuchtung am Anhänger gemäß der ECE Regelung ECE R-48.
Aufgrund des Umfangs der gesetzlichen Regelungen werden an dieser Stelle nur die wichtigsten Vorschriften erläutert. In folgenden Verordnungen findet man aber alles Relevante zu Signalleuchten, ihren Eigenschaften und Verwendungen. Stets aktuell finden Sie diese Informationen auch hier bei der Prüforganisation DEKRA oder dem Hersteller HELLA oder ASPÖCK

Vordere Umrissleuchte
Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 2,1 m Breite. 
Zulässig für Anhänger > 1,8 m bis ≤ 2,1 m Breite. Kategorie R, R1 oder R2 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Weiß 
Anbauhöhe: So hoch wie möglich 
Anbaubreite: So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. 
Geom. Sichtwinkel: Horizontal 80° nach außen, vertikal 5° über und 20° unter der Horizontalen 
Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. 
Einschaltkontrolle: Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Begrenzungs- und Schlussleuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden. 
Sonstige Vorschriften: Die vordere weiße und hintere rote Umrissleuchte dürfen in einer Leuchte zusammengefasst sein, sofern die Anbauvorschriften und Sichtwinkelbereiche eingehalten werden. Jede Begrenzungs- bzw. Begrenzungs-Rückstrahlerleuchte ist einsetzbar. Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt. Anbau von 2 zusätzlichen Umrissleuchten erlaubt. Anbauhöhe und Anbaubreite wie oben beschrieben.

Vordere Begrenzungsleuchte
Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 1,6 m Breite Zulässig für Anhänger ≤ 1,6 m Breite 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Weiß 
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur bei Anhängern der Klassen O1 und O2 oder wenn bei anderen Anhängern max. 1.500 mm nicht möglich ist). 
Anbaubreite: Max. 150 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Min. 600 mm zwischen beiden Begrenzungsleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm ‚
Geom. Sichtwinkel: Horizontal 5° nach innen und 80° außen Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten 
Elektrische Schaltung: Muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Einschaltkontrolle: Vorgeschrieben. Die Kontrollleuchte darf nicht blinken. Nicht erforderlich, wenn die Beleuchtungseinrichtung der Instrumententafel nur gleichzeitig mit den Begrenzungsleuchten der Instrumententafel eingeschaltet werden kann. 
Sonstige Vorschriften: Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Begrenzungsleuchte integriert sein. Die Anbauhöhe des Rückstrahlers ist zu beachten!

Vorderer Rückstrahler 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Weiß 
Form: Nicht dreieckig 
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 900 mm, (Ausn.: 1.500 mm) 
Anbaubreite: Max. 150 mm, min. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm Geom. Sichtwinkel: Horizontal 10° nach innen und 30° nach außen. Vertikal ± 10°, jedoch bei
Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten 
Sonstige Vorschriften: Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Begrenzungsleuchte integriert sein. Die Anbauhöhe des Rückstrahlers ist zu beachten!

Seitliche Rückstrahler
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger 
Anzahl: Min. 1 im mittleren Drittel 
Farbe: Gelb 
Form: Nicht dreieckig 
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 900 mm (Ausn.: 1.500 mm) 
Anbaubreite: Max. 3 m von vorn (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen den einzelnen Rückstrahlern (Ausn.: 4 m) Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 45°. Vertikal ± 10°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten 
Sonstige Vorschriften: Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Seitenmarkierungsleuchte integriert sein. Hierbei ist die max. Anbauhöhe des Rückstrahlers zu beachten!

Seitenmarkierungs-Leuchte (SM1) 
Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 6 m Länge Zulässig für Anhänger < 6 m Länge 
Anzahl: Min. 1 im mittleren Drittel Farbe: Vorn Gelb, hinten Gelb (in Kombination mit der Heckleuchte auch Rot möglich) 
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm) 
Längenanbau: Max. 3 m von vorn (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen den einzelnen Seitenmarkierungsleuchten (Ausn.: 4 m) 
Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 45°. Vertikal ± 10°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten Elektrische Schaltung: Keine Vorschrift 
Einschaltkontrolle: Zulässig. Wenn vorhanden, so muss ihre Funktion von der für Begrenzungs- und Schlussleuchten vor - geschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden. Sonstige Vorschriften: Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Seitenmarkierungsleuchte integriert sein. Hierbei ist die max. Anbauhöhe des Rückstrahlers zu beachten!

Seitliche zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger wie Blinkleuchten (ECE-Regelung Nr. 6)
Anbringung: Zulässig für O2-, O3- und O4-Fz. > 9 m Länge 
Anzahl: max. 3 Leuchten Kategorie 5 oder 1 Leuchte Kategorie 6 je Fahrzeugseite 
Farbe: Gelb 
Anbauhöhe: keine Vorschrift 
Längenanbau: Kategorie 5 = gleichmäßig auf die Länge des Anhängers verteilt Kategorie 6 = Zwischen dem 1. und dem letzten Viertel des Anhängers 
Geom. Sichtwinkel: keine Vorschrift 
Elektrische Schaltung: Das Aufleuchten muss unabhängig von anderen Leuchten erfolgen. Sie sind auf der gleichen Fahrzeugseite durch dieselbe Betätigungseinrichtung zum Aufleuchten und Erlöschen zu bringen. 
Kontrolleinrichtung: Keine 
Sonstige Vorschriften: Keine

Hinterer Rückstrahler 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Rot 
Form: Dreieckig 
Anbauschema: Die Spitze des Dreiecks muss nach oben gerichtet sein. 
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 900 mm, (Ausn.: 1.500 mm) 
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite, min. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm 
Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 30°. Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten 
Sonstige Vorschriften: Der Anbau einer Heckleuchte mit integriertem rechteckigen Rückstrahler ist an Anhängern zulässig. Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt.

Hinterer Fahrtrichtungsanzeiger wie Blinkleuchte
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger. Kategorie 2a oder 2b. 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Gelb 
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur, wenn keine 2 zusätzlichen Blinkleuchten angebaut sind). Anbauhöhe der zusätzlichen Blinkeuchten: Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenen Blinkleuchten. 
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Dies gilt nicht für die zusätzlichen Blinkleuchten. Min. 600 mm zwischen beiden Blinkleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm. 
Geom. Sichtwinkel: Horizontal 45° innen bis 80° außen. Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten. 
Elektrische Schaltung: Das Aufleuchten muss unabhängig von anderen Leuchten erfolgen. Sie sind auf der gleichen Fahrzeugseite durch dieselbe Betätigungseinrichtungen zum Aufleuchten und Erlöschen zu bringen. Sie müssen synchron blinken. 
Kontrolleinrichtung: Vorgeschrieben. Die Funktionskontrolle ist für die vorderen und hinteren Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben. Kfz., die zum Ziehen eines Anhängers eingerichtet sind, müssen mit einer besonderen Funktionskontrolle für die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers ausgestattet sein, es sei denn, jede Funktionsstörung eines der Fahrtrichtungsanzeiger des so gebildeten Zuges, lässt sich an der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges ablesen. Für die beiden zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger an Anhängern ist eine Funktionskontrolle nicht erforderlich. Sonstige Vorschriften: Anbringung von 2 zusätzlichen Blinkleuchten (2a oder 2b) an allen Anhängern der Klassen O2, O3, O4 erlaubt.

Schlussleuchte 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger. Kategorie R, R1 oder R2. 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Rot 
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur, wenn keine 2 zusätzlichen Schlussleuchten angebaut sind). 
Anbauhöhe der zusätzlichen Schlussleuchten: Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenen Schlussleuchten. 
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Dies gilt nicht für die zusätzlichen Schlussleuchten. Min. 600 mm zwischen beiden Schlussleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm. Geom. Sichtwinkel: Horizontal 45° innen bis 80° außen. Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten 
Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Einschaltkontrolle: Vorgeschrieben. Sie muss mit der Kontrolleinrichtung für die Begrenzungsleuchten kombiniert sein. 
Sonstige Vorschriften: Außer wenn Umrissleuchten angebracht sind, können 2 zusätzliche Begrenzungs- und Schlussleuchten bei allen Anhängern der Klassen O2, O3, O4 angebracht sein.

Bremsleuchte 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger. Kategorie S1 oder S2. 
Anzahl: 2 Stück Außer wenn Bremsleuchten der Kategorie S3 oder S4 angebracht sind, können zwei zusätzliche Bremsleuchten der Kategorie S1 oder S2 an Fz.-Klassen O2, O3 und O4 angebracht sein. Farbe: Rot 
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur, wenn keine 2 zusätzlichen Bremsleuchten angebaut sind). Anbauhöhe der zusätzlichen Bremsleuchten: Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenen Bremsleuchten. 
Anbaubreite: Bei allen Anhängern min. 600 mm zwischen beiden Bremsleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm. Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 45º. Vertikal ± 15º, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm (Unterkante der leuchtenden Fläche) auch 5º nach unten 
Elektrische Schaltung: Muss aufleuchten, wenn die Bremse betätigt wird. 
Einschaltkontrolle: Zulässig. Falls vorhanden, nur als Funktionskontrollleuchte in Form einer nicht blinkenden Warnleuchte, die bei Störung aufleuchtet. 
Sonstige Vorschriften: Der Abstand der S1- oder S2-Bremsleuchte zur Nebelschlussleuchte muss > 100 mm sein. Anbringung von 2 zusätzlichen Bremsleuchten der Kategorie S1 oder S2 an allen Anhängern der Klassen O2, O3 und O4 erlaubt. Anbringung von S3- oder S4-Bremsleuchten nur erlaubt, wenn keine zusätzlichen Bremsleuchten der Kategorie S1 oder S2 angebaut sind.

Rückfahrscheinwerfer 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger der Fz.-Klassen O2, O3 und O4. Zulässig für Anhänger der Fz.-Klasse O1. 
Anzahl: 1 Stück vorgeschrieben, eine 2. zulässig bei Anhängern < 6 m. 2 Stück bei Anhängern > 6 m vorgeschrieben und 2 zusätzliche an allen anderen Anhängern zulässig 
Farbe: Weiß 
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.200 mm 
Anbaubreite: Keine Vorschrift Geom. Sichtwinkel: 1 Leuchte: Horizontal ± 45°. 2 Leuchten: Horizontal 30° innen bis 45° außen. Vertikal 15° oben, bis 5° nach unten. 
Elektrische Schaltung: Einschaltung nur bei eingelegtem Rückwärtsgang. Die elektrische Schaltung der zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer muss so ausgeführt sein, dass die Rückfahrscheinwerfer nur leuchten, wenn Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und Kennzeichenleuchten gleichzeitig ein- und ausgeschaltet sind. 
Einschaltkontrolle: Zulässig 
Sonstige Vorschriften: Der Anbau der zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer ist hinten oder seitlich am Fahrzeug möglich. Seitliches Rückfahrlicht ist bei Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit bis zu 10 km/h zulässig, falls eine automatische Abschaltung möglich ist. Die Einrichtung muss mit einem Schalter ein- und ausschaltbar sein.

Nebelschlussleuchte 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger. Kategorie F, F1 oder F2. Anzahl: 1 oder 2 Stück 
Farbe: Rot 
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.000 mm 
Anbaubreite: Keine Vorschrift 
Anbau allgemein: Bei 1 Nebelschlussleuchte: Links von der Mitte = Rechtsverkehr, rechts von der Mitte = Linksverkehr. Anbau in der Mitte zulässig Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 25°. Vertikal ± 5°. Elektrische Schaltung: Einschaltung nur, wenn Abblend-, Fern-, oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind. 
Einschaltkontrolle: Vorgeschrieben. Eine unabhängige, nicht blinkende Kontrollleuchte. 
Sonstige Vorschriften: Der Abstand zum Bremslicht muss > 100 mm sein.

Kennzeichenleuchte 
Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger 
Anzahl: 1 oder mehr 
Farbe: Weiß 
Anbau des Kennzeichenschildes: Mitte oder links (bzw. rechts bei Linksverkehr) 
Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss und Seitenmarkierungsleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Einschaltkontrolle: Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Begrenzungs- und Schlussleuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden.

Hintere Umrissleuchte 
Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 2,1 m Breite. Zulässig für Anhänger > 1,8 m bis ≤ 2,1 m Breite, Kategorie R, R1 oder R2. 
Anzahl: 2 Stück 
Farbe: Rot 
Anbauhöhe: So hoch wie möglich 
Anbaubreite: So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. 
Geom. Sichtwinkel: Horizontal 80° nach außen Vertikal 5° über und 20° unter der Horizontalen 
Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. 
Einschaltkontrolle: Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Begrenzungs- und Schlussleuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden. 
Sonstige Vorschriften: Die hintere rote und die vordere weiße Umrissleuchte dürfen in einer Leuchte zusammengefasst sein, sofern die Anbauvorschriften und Sichtwinkelbereiche eingehalten werden. Abstand der Umrissleuchte zur Schlussleuchte min. 200 mm. Jede Schluss- bzw. Schlussrückstrahlerleuchte ist einsetzbar. Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt. Anbau von zusätzlichen Umrissleuchten erlaubt. Anbauhöhe und Anbaubreite wie oben beschrieben!


 

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