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Nebelschlussleuchten
Fangen wir vorne an, was ist eine Nebelschlussleuchte?
Ein rotes Zusatzlicht, welches am Heck des Fahrzeuges befestigt oder in der normalen Rückleuchten Kombination integriert ist. Eine Nebelschlussleuchte gibt es bei fast allen mehrspurigen Fahrzeugen. Die Benutzung der Nebelschlussleuchte wird bei besonders dichtem Nebel empfohlen, wenn die Sichtweite auf unter 50 Meter sinkt.
Grundsätzlich gilt die Faustregel: Das Einschalten der Nebelschlussleuchte ist keine Pflicht, wenn die Sichtweite durch Nebel, Regen oder Schnee unter 50 Meter beträgt, aber erst ab diesem Wert erlaubt. Hierbei können sich Fahrer gut an den Leitpfosten orientieren, da diese stets im Abstand von 50 Metern zueinanderstehen.
Die Nebelschlussleuchten Pflicht am Anhänger: Für den Halter eines Anhängers stellt sich meist die Frage, ob eine Nebelschlussleuchte auch für meinen Anhänger Pflicht ist. Die StVZO sagt hierzu in § 53d Folgendes:
Mehrspurige Kfz, mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h, und deren Anhänger müssen mit einer oder zwei, andere Kfz dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.
Somit ist die Frage, ob ich eine Nebelschlussleuchte am Anhänger benötige, klar beantwortet. Sollte Ihr Anhänger noch keine Nebelschlussleuchte besitzen, können Sie diese bei uns zum Nachrüsten erwerben. Egal, ob mit einer herkömmlichen Glühbirne oder eine LED Nebelschlussleuchte. Wir haben sie alle!
Meist kommt noch die Frage bei älteren Anhängern auf, was ist nun richtig. Hier gilt: Die Betriebserlaubnis für ältere Anhänger orientiert sich an den Anforderungen, welche zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren – derartige Änderungen würden zudem die Originalität und den Wert historischer Fahrzeuge vermindern. Hier empfiehlt sich immer ein Gespräch mit einem Sachverständigen der DEKRA oder ähnlichen Prüforganisation.
Zum Thema des Anbauortes können die gesetzlichen Anbauvorschriften für Trailer / Pkw Anhänger gemäß ECE Regelung E48 angewendet werden:
- Vorgeschrieben für alle Anhänger
- 1 oder 2 Stück
- In der Höhe min. 250 mm, max. 1.000 mm
- Rechtsverkehr = Links von der Mitte
- Linksverkehr = rechts von der Mitte, auch Anbau in der Mitte zulässig
- Eine unabhängige, nicht blinkende Kontrollleuchte ist vorgeschrieben
- Der Abstand zum Bremslicht muss größer 100 mm sein
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema haben oder hier nicht die passende Nebelschlussleuchte für Ihren Anhänger finden, helfen wir Ihnen gern weiter. Sie erreichen uns am besten über unser Anfrageformular.