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Führerschein Info
Aktuelle Führerscheininformationen
Die Führerscheinklasse B
Mit dieser Klasse dürfen Sie die folgenden Fahrzeuge und Gespanne
fahren:
* KFZ bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
* KFZ mit max 3,5 t zGG. + Anhänger mit max 750 kg zGG
* KFZ mit max 3,5 t zGG. + Anhänger über 750 kg zGG, wenn das zulässige
Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Eigengewicht des
ziehenden KFZ ist und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von
Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5t.
Die Führerscheinklasse BE
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie diese spezielle Führerscheinklasse, wenn Sie
hinter einem KFZ der Klasse B einen der folgenden Anhänger betreiben wollen:
* Anhänger mit über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn dessen zulässiges
Gesamtgewicht höher ist, als das Leegewicht des Zugfahrzeuges
* Anhänger mit über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn die Summe der
zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5t
Mit der "alten" Führerschein Klasse 3 dürfen Sie alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachser) mit KFZ bis 7,5 t zGG ziehen.
Für die Richtigkeit der Informationen übernehmen wir keine Gewährleistung.