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Rückleuchten
Hier finden Sie die passende Beleuchtung bzw. Rückleuchten für Ihren Anhänger von den Herstellern Aspöck, Jokon oder Hella und anderen.
Unser Angebot geht von Multifunktionsleuchten, 2-Kammern-, 3-Kammernleuchten bis zur 4-Kammernleuchte und vieles mehr.
Info: Gesetzliche Anbauvorschriften für Trailer/Pkw-Anhänger gemäß ECE Regelung E48
HINTEN
I Blinker
- Vorgeschrieben für alle Anhänger
- 2 Stück in gelb
- Kategorie 2a oder 2b*
- Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Dies gilt nicht für die zusätzlichen Blinker. Min. 600 mm zwischen beiden Blinkern, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten kleiner 1.300.
- Anbringung von 2 zusätzlichen Blinkern (2a oder 2b) an allen Anhängern der Klassen O2, O3 und O4 erlaubt*
*Kategorie 2a: ein Lichtstärkepegel = Lichtwerte min. 50 cd
Kategorie 2b: zwei Lichtstärkepegel = Lichtwerte am Tag min. 175 cd, Lichtwerte bei Nacht min. 40 cd
*O1 = Anhänger bis 0,75 t
O2 = Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t
O3 = Anhänger über 3,5 t bis 10 t
O4 = Anhänger über 10 t
II Schlussleuchte
- Vorgeschrieben für alle Anhänger
- 2 Stück in gelb
- Kategorie 2a oder 2b*
- Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Dies gilt nicht für die zusätzlichen Schlussleuchten. Min. 600 mm zwischen beiden Schlussleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten kleiner 1.300 mm
- Außer wenn Umrissleuchten angebracht sind, können zwei zusätzliche Begrenzungs- und Schlussleuchten bei allen Anhängern der Klassen O2, O3 und O4 angebracht sein
*Kategorie 2a: ein Lichtstärkepegel = Lichtwerte min. 50 cd
Kategorie 2b: zwei Lichtstärkepegel = Lichtwerte am Tag min. 175 cd, Lichtwerte bei Nacht min. 40 cd
*O1 = Anhänger bis 0,75 t
O2 = Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t
O3 = Anhänger über 3,5 t bis 10 t
O4 = Anhänger über 10 t
III Bremsleuchte
- Vorgeschrieben für alle Anhänger, Kategorie S1 oder S2
- 2 Stück in rot. Außer wenn Bremsleuchten der Kategorie S3 angebracht sind, können zwei zusätzliche Bremsleuchten der Kategorie S1 oder S2 an Fz.-Klassen O2, O3 und O4 angebracht sein.
- Bei allen Anhängern min. 600 mm zwischen beiden Bremsleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten kleiner 1.300 mm
- Der Abstand der S1- oder S2-Bremsleute zur Nebelschlussleuchte muss größer 100 mm sein
*Kategorie 2a: ein Lichtstärkepegel = Lichtwerte min. 60 cd
Kategorie 2b: zwei Lichtstärkepegel = Lichtwerte am Tag min. 130 cd, Lichtwerte bei Nacht min. 30 cd
*O1 = Anhänger bis 0,75 t
O2 = Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t
O3 = Anhänger über 3,5 t bis 10 t
O4 = Anhänger über 10 t
IV Rückfahrscheinwerfer
- Vorgeschrieben für alle Anhänger der Fz-Klasse O2, O3 und O4 Zulässig für Anhänger der Fz-Klasse O1*
- 1 Stück vorgeschrieben, eine 2. Zulässig bei Anhängern größer 6 m*
- 2 Stück bei Anhängern größer 6 m vorgeschrieben und 2 zusätzliche an allen anderen Anhängern zulässig*
- In Höhe Min. 250 mm, max. 1.200 mm
*O1 = Anhänger bis 0,75 t
O2 = Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t
O3 = Anhänger über 3,5 t bis 10 t
O4 = Anhänger über 10 t
*Die Übergangsbestimmungen besagen, dass neue Trailer-Typen (O2, O3 und O4) mit einer neuen Zulassung ab Juli 2006 mit einer Länge kleiner 6000 mm = mit 1 Rückfahrscheinwerfer und mit einer Länge größer 6000 mm = mit 2 Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet sein müssen[/I]