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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie allgemeine Fragen und Antworten rund um den Anhänger. Diese wollen wir Ihnen 24h / 365 Tage im Jahr zur Verfügung stellen. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortung finden stehen wir Ihnen aber natürlich weiterhin gern zur Verfügung. Nutzen Sie dafür bitte unser Anfrageformular.
Ich habe meine KFZ / Anhänger Dokumente wie Zulassungsbescheinigung Teil II / KFZ Brief verloren!
Wir müssen unterscheiden ob der Anhänger bereits zugelassen war oder nicht also noch niemals ein amtliches Kennzeichen hatte.
- Für bereits zugelassene Anhänger egal ob jetzt an oder abgemeldet ist immer ausschließlich die KFZ Zulassungsstelle zuständig. Hier kann man Ihnen weiterhelfen es ist aber hilfreich so viel Informationen dabeizuhaben wir möglich. Also ein altes Kennzeichen, die FIN (Fahrgestellnummer) vom Anhänger oder alte HU Dokumente können schon helfen. Alles weiter erfahren Sie von Fall zu Fall immer bei der Zulassungsbehörde.
- War Ihr Anhänger noch nie Zugelassen also es wurde noch kein amtliches Kennzeichen erteilt kann Ihnen der Anhänger Hersteller oder der ausliefernde Händler oder gern auch Wir Ihnen behilflich sein.
Mein Anhänger hat werksseitig eine 10“ Zoll Rad Reifenkombination. Ist hier eine Umrüstung auf 13“ Zoll möglich?
Meist lautet die Antwort - Nein!
- Eine 10“ Zoll Anhänger Felge hat die Einpresstiefe "ET 0", eine 13 Zoll Felge hat eine Einpresstiefe von "ET 30" bis "ET 35" (Abweichungen je nach Hersteller möglich). Damit sind die jeweiligen Achsausstattungen nicht miteinander kompatibel.
- Wenn die ABE oder die EG-Typgenehmigung Ihres Anhänger‘s die Möglichkeit einer 13 Zoll Rad / Reifenkombination vorsieht, werksseitig Ihr Anhänger aber die Ausstattung 10 Zoll entspricht, muss folglich ein Achsentausch an Ihrem Anhänger vorgenommen werden. Es erfordert dann die Abnahme mit Gutachten durch einen technischen Dienst wie DEKRA / TÜV als technische Änderung sowie den Nachtrag in den KFZ-Dokumenten durch die KFZ - Zulassungsbehörde.
Was ist das CoC Papier und brauche ich das überhaupt?
- CoC ist die Abkürzung für "Certificate of Conformity", auf deutsch also Konformitätsbescheinigung. Dieses CoC Papier ist also jedem neuen Anhänger beim Kauf auszuhändigen. Der Anhängerhersteller weist damit nach, dass der Anhänger den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat. Auf dem deutschen CoC steht meist "EG-Übereinstimmungsbescheinigung". Achten Sie grade bei Anhängern aus dem Ausland darauf, denn ist dieses Papier nicht vorhanden wird die Zulassung teuer!
- Die EG Übereinstimmungserklärung oder CoC Papier wird von der Zulassungsstelle zur Feststellung der technischen Daten benötigt. Hier lassen sich alle technischen Daten entnehmen, die zur Zulassung notwendig sind. So wird die Zulassung vereinfacht und bestätigt, dass der Anhänger einem genehmigten Typ entspricht.
- Das CoC Papier für Ihren Anhänger vereinfacht die Zulassung und zwar auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen EU Land angemeldet werden soll. Bevor das CoC Zertifikat eingeführt wurde, war der Aufwand für die Zulassung eines Anhängers‘s aus der EU deutlich höher und kostspieliger.
- Ein verlorenes CoC Papier kann man beim Anhänger Hersteller nachträglich beantragen. Die Kosten hierfür liegen zwischen 40,-€ und 190,-€. Diese Möglichkeit besteht aber nur wenn der Anhänger auch eine EG Typgenehmigung hat. Oftmals liefern kleinere Hersteller auch nur Einzelgenehmigungen mit.
- Eine Mitführungspflicht der CoC Papiere besteht nicht. Bewahren Sie die bitte am besten bei den Anhänger Unterlagen (Brief) auf.